Du musst leider draußen bleiben!

Seit Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Was für viele wie eine lästige Pflicht klingt, ist für Betroffene ein Rettungsanker in der Flut digitaler Angebote.

Autorin: Mag. (FH) Margit Wickhoff

© freepik, storyset

Tobias Roppelt, Gründer der Gehirngerecht Digital GmbH, erklärt im Interview, wie Unternehmen das Thema praktisch angehen können und warum sich der Blick über Mindeststandards hinaus auch in puncto Recruiting und Employer Branding lohnt.

Wenn Barrieren den Alltag blockieren

Ein spontaner Urlaub scheitert am nicht zugänglichen Hotelbuchungsformular, der Ticketkauf für ein Konzert bleibt unmöglich oder der Termin beim Amt scheitert an einer nicht bedienbaren Website – für viele Menschen mit Behinderung ist das bittere Realität. Online-Buchungen, Einkäufe oder digitale Services wie Banking, Mobilität und Mediennutzung gehören zu unserem Alltag und sind doch nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich.Genau hier setzt das neue Gesetz an: digitale Angebote so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen wird.

Gesetzliche Grundlage: Was das BaFG fordert

Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet Unternehmen, die sich an Konsumenten richten, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Eine Wahrnehmung über mindestens zwei Sinne muss somit immer möglich sein. „Betroffen sind digitale Angebote wie Websites, Online-Shops, Apps, E-Books oder Zahlungsterminals“, erklärt Tobias Roppelt.

Typische Hürden im digitalen Alltag

Noch immer sind Kontraste, schlecht programmierte Navigation oder unverständliche Formulare die größten Barrieren im Netz. „Wenn ich mit der Tastatur nicht durch eine Website komme, bin ich als blinder Mensch zum Beispiel komplett ausgeschlossen“, so Roppelt. Auch falsche oder fehlende Alt-Texte sind ein Dauerproblem – dabei lassen sich solche Hürden leicht vermeiden. Besonders heikel: das Spannungsfeld zwischen Corporate Design und Barrierefreiheit. „Viele Unternehmen wehren sich gegen Anpassungen bei Kontrasten, weil sie ihre Markenfarben nicht ändern wollen. Doch ohne Anpassung bleibt die Lesbarkeit auf der Strecke.“

Quick Wins und Tools für mehr Barrierefreiheit

Roppelt empfiehlt Unternehmen, nicht auf den großen Relaunch zu warten, sondern am besten Schritt für Schritt zu starten:

Alt-Texte hinterlegen: Jedes inhaltsrelevante Bild braucht eine Beschreibung für Screenreader.

Kontraste prüfen: Lesbarkeit geht vor Corporate Design.

Buttons und Links beschriften: Icons und Symbole brauchen sprechende Namen für Screenreader.

Wie barrierefrei eine Website wirklich ist, kann man durch automatisierte Prüf-Tools und sogenannte Quick Checks herausfinden. „Damit lassen sich die wichtigsten Kriterien schnell testen und man erhält eine klare Einschätzung, wo Handlungsbedarf besteht.“

Employer Branding & Recruiting

Barrierefreiheit ist weit mehr als Social Responsibility. Sie wirkt direkt auf Arbeitgeberattraktivität und Recruiting-Prozesse. „Eine barrierefreie Karriereseite oder ein zugängliches Bewerbungsformular signalisiert: Wir nehmen Inklusion ernst. Das spricht nicht nur Menschen mit Behinderung an, sondern auch junge Generationen, die auf Werte achten“, erklärt Roppelt. Außerdem profitieren bestehende Mitarbeitende – etwa wenn Krankheit oder ein
Unfall im Laufe des Arbeitslebens Einschränkungen mit sich bringen.

Best Practices, Tools und öffentliche Stellen

Barrierefreiheit sollte schon in der Planung beginnen – bei Farbwelten, Logo und Corporate Design. „Je früher man sie mitdenkt, desto günstiger wird es“, so Roppelt. Deshalb schult sein Team ganze Projektketten: Produktmanager, Designer:innen, Entwickler:innen und Content-Ersteller:innen. Allerdings: Während Unternehmen immer mehr Druck spüren, haben öffentliche Stellen den gesetzlichen Auftrag schon seit Jahren – und trotzdem sind viele Behörden-Websites bis heute nicht barrierefrei. „Das ist frustrierend, weil gerade diese Angebote für alle zugänglich sein müssten.“

Ein Change-Prozess für Unternehmen

Oft scheitert es nicht am Willen, sondern am Bewusstsein. „Es gibt eine große Empathy Gap. Viele wissen gar nicht, welche Hürden Menschen mit Behinderung im Alltag erleben“, sagt Roppelt. Deshalb setzt Gehirngerecht digital auf Schulungen und Praxis-Erlebnisse – von Screenreader-Tests bis zu Team-Events im Dunkeln. „Wenn man einmal selbst erlebt hat, wie anstrengend eine schlecht programmierte Website ist, versteht man den Handlungsbedarf sofort.“

Risiken bei Nichteinhaltung

Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben erfolgt in Deutschland durch die Marktüberwachungsbehörde und in Österreich durch das Sozialministeriumservice. Nach verschiedenen Übergangsfristen wird bei einmaligem Vergehen zunächst verwarnt, in weiterer Folge drohen Geldstrafen bis zu 100.000 Euro oder im Extremfall sogar die Stilllegung eines Online-Shops. „Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Wettbewerber oder spezialisierte Anwälte“, warnt Roppelt. „Wer jetzt wartet, bis Konsequenzen drohen, verliert wertvolle Zeit.“

Und in Zukunft?

Wie sieht digitale Barrierefreiheit in fünf Jahren aus? „Vielleicht übernehmen KI und assistive Technologien vieles automatisch. Aber ich hoffe vor allem, dass sich Barrierefreiheit als Standard etabliert, so selbstverständlich wie heute die
mobile Version einer Website“, sagt Roppelt.

Weitere Infos finden Sie hier:

Zur Person: Tobias Roppelt

Tobias Roppelt wollte Arbeit mit echtem Sinn verbinden. Erste internationale Erfahrungen sammelte er in einem sozialen Startup-Inkubator in London, bevor er als Webdesigner nach Deutschland zurückkehrte. 2020 gründete er gemeinsam mit seiner Kollegin Nina Jameson die Gehirngerecht Digital GmbH. Seine Mission: das Internet barrierefrei zu machen.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

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